1924


Umbenennung des Unternehmens in „Stahlwerke Röchling-Buderus Aktiengesellschaft” und Inbetriebnahme eines Hammerwerks 

Am 29. Dezember und damit unmittelbar vor dem Übergang des Saargebietes in das französische Zollinland wird die Gesellschaft von „Stahlwerke Buderus-Röchling Aktiengesellschaft” in „Stahlwerke Röchling-Buderus Aktiengesellschaft” umbenannt.
Als Ergänzung zu dem Hammerwerk in Dorsten wird auch in Wetzlar ein Hammerwerk errichtet. Nach der Stilllegung des Dorstener Werks im Jahre 1926 wird die dortige Hammerwerksanlage zur Erweiterung des Wetzlarer Hammerwerks genutzt.
Bild: Das Hammerwerk im Jahre 1925


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