Verhaltenskodex

für Zulieferer und Geschäftspartner der Buderus Edelstahl

Geschätzte Geschäftspartner,

die Buderus Edelstahl GmbH („BUDERUS“) erwartet von allen ihren Lieferanten und Geschäftspartnern („Partner“), dass sie verantwortungsbewusste Praktiken in der Lieferkette anwenden und diesen Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner („Kodex“) einhalten. Die Bestimmungen dieses Kodexes gelten zusätzlich zu den Bestimmungen jeglicher rechtlichen Vereinbarung oder eines Vertrages zwischen einem Partner und BUDERUS oder einer seiner Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen.

Der Kodex definiert die Grundprinzipien der Zusammenarbeit für alle Partner und regelt diese verbindlich. Wir sind der festen Überzeugung, dass Transparenz und ethisches Verhalten wichtige Bestandteile einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung sind und ermutigen alle unsere Partner, ähnliche Grundsätze zu übernehmen.

Diese Grundsätze stehen im Einklang mit nationalen und internationalen Gesetzen, Konventionen und Richtlinien wie dem UN Global Compact, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und den Anforderungen des deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetzes („LSG“).

BUDERUS achtet bei seiner Geschäftstätigkeit die Gesetze und erwartet von seinen Partnern (einschließlich Subunternehmern, externen Arbeitsvermittlern und Leih- und/oder Saisonarbeitern), dass sie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des LKSG, in vollem Umfang einhalten und die hier beschriebenen Grundsätze beachten. Wir verlangen von unseren Partnern, dass sie uns für die Bewertung und Abmilderung von Verstößen wichtige und angemessene Informationen über ihr Compliance Management System und die Art der Verstöße zur Verfügung stellen. BUDERUS legt Wert auf langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen. Im Falle von Verstößen gegen die im Kodex beschriebenen Grundsätze werden wir mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zu ermitteln und zu bearbeiten. Das Versäumnis, relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen oder BUDERUS kann beschließen , überhaupt keine Geschäftsbeziehung einzugehen.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften sind nicht zulässig und müssen unverzüglich gemeldet werden.

compliance@buderus-steel.com

Whistleblower können Verstöße anonym melden oder ihre Kontaktdaten angeben. Allen Meldungen wird unverzüglich und sorgfältig nachgegangen. BUDERUS sorgt für ein diskretes und streng vertrauliches Verfahren in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen.

INTEGRITÄ’T

Von jedem, der für BUDERUS arbeitet und Geschäfte mit BUDERUS tätigt, wird erwartet, dass er mit Integrität handelt, die richtigen Entscheidungen trifft und die richtigen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Ländern und Gerichtsbarkeiten, in denen er tätig ist, ergreift. Jeder Partner muss in der Lage sein, die Einhaltung dieses Kodex auf Verlangen von BUDERUS nachzuweisen und Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Nichteinhaltung zu korrigieren. BUDERUS, seine Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex durch jeden Partner zu überprüfen und jede Vereinbarung mit einem Partner zu kündigen , der die Einhaltung dieses Kodex nicht nachweisen kann oder will.

BUDERUS hat sich verpflichtet, in allen Aspekten unseres Geschäfts , einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Steuern, Buchhaltung und Finanzberichterstattung die höchsten Standards der Ethik und Integrität, einzuhalten. Von den Partnern wird erwartet, dass sie sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Steuer- und Zollbestimmungen bewusst sind. Jeder verantwortliche Mitarbeiter muss daher sicherstellen, dass alle Steuern und Abgaben vollständig, korrekt und pünktlich ermittelt, erfasst, gegebenenfalls erklärt und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt werden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Partner zu einer genauen Buchführung, zur Führung von Aufzeichnungen und zur Aufrechterhaltung eines Systems interner Kontrollen. Darüber hinaus müssen die Finanzberichterstattung und die Geschäfte mit Integrität und Transparenz geführt werden. Die geltenden nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards sind einzuhalten.

Die Partner verpflichten sich zum fairen Wettbewerb in allen Geschäftsbeziehungen. Bei unseren geschäftlichen Aktivitäten werden keine wettbewerbsbeschränkenden oder kartellrechtlich relevanten Absprachen (z.B. über Preise oder Märkte) getroffen. Die Partner die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein und vermeiden unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Umgang mit Wettbewerbern, Kunden oder Lieferanten. Darüber hinaus stellen die Partner sicher, dass Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Tätigkeit (z.B. im Vertrieb oder Einkauf) mit diesen Themen besonders konfrontiert sind, sich eingehend mit den geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetzen vertraut machen.

Die Partner müssen alle Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung einhalten. Das bedeutet, dass kein Partner Bestechungsgelder, Schmiergelder, Gefälligkeiten oder irgendetwas von Wert anbieten oder annehmen darf; sich an Erpressung oder Veruntreuung beteiligen darf; oder irgendeinen unzulässigen Einfluss im Umgang mit Regierungsbeamten oder in geschäftlichen Vereinbarungen nutzen darf, um einen unangemessenen Vorteil zu erlangen. Darüber hinaus ist es den Partnern untersagt, BUDERUS-Mitarbeitern Geschenke zu machen oder anzubieten, die Geschäftsentscheidungen von BUDERUS in unangemessener Weise beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil verschaffen könnten.

Alle Partner müssen die geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Geldwäsche liegt vor, wenn Gelder, Vermögenswerte oder Ersatzgegenstände für solche Vermögenswerte, die aus kriminellen Aktivitäten stammen, in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Gelder oder andere Vermögenswerte zur Unterstützung terroristischer Ziele oder Organisationen zur Verfügung gestellt werden.

Alle Partner verbieten Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben ein Compliance- oder ethisches Problem melden oder die in gutem Glauben bei der Untersuchung einer Beschwerde durch BUDERUS kooperieren.

BUDERUS hält sich selbst an hohe Standards für rechtmäßiges und ethisches Verhalten und verpflichtet sich, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die die Sicherheit fördern und den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen entsprechen. BUDERUS misst seine Geschäftspartner an denselben hohen Standards und erwartet von ihnen, dass sie ebenfalls vollständig konforme Produkte mit demselben hohen Qualitäts– und Sicherheitsniveau liefern. BUDERUS duldet kein illegales oder unethisches Verhalten seiner Geschäftspartner in Bezug auf die Beschaffung, den Verkauf und den Vertrieb ihrer Produkte.

Bestimmte Waren, Dienstleistungen und Informationen unterliegen Beschränkungen für die Ausfuhr in oder die Einfuhr aus bestimmten Ländern. Im Rahmen internationaler Geschäftstransaktionen erwarten wir von unseren Partnern, dass sie alle Exportkontrollvorschriften vollständig einhalten und bei grenzüberschreitenden Transaktionen sorgfältig prüfen, ob für Waren, Dienstleistungen oder Informationen Exportkontrollbeschränkungen gelten. Darüber hinaus könnten Länder oder potenzielle Partner (Unternehmen und Einzelpersonen) auf Embargo- oder Sanktionslisten stehen. Bevor wir ein Geschäft abschließen, stellen wir sicher, dass bei der Durchführung des Geschäfts keine Sanktionen verletzt werden. Unsere Partner müssen die geltenden Handelsbestimmungen strikt befolgen und sich an die Regeln und Vorschriften für Import- und Exportkontrollen sowie an alle geltenden Sanktionen und Embargos halten. Geschäfte mit sanktionierten Personen und Ländern oder Waren und Dienstleistungen, die unter das Exportkontrollrecht fallen, können schwerwiegende Folgen für die Partner und die verantwortlichen Mitarbeiter haben.

Die Partner schützen unsere Informationen, indem sie sie sicher aufbewahren (sei es auf Papier, in elektronischer Form oder auf anderen Medien), den Zugang beschränken und die Diskussion und Offenlegung solcher Informationen an öffentlichen Orten vermeiden, auch nach Beendigung unserer Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus müssen die Lieferanten von BUDERUS die materiellen und immateriellen Vermögenswerte und das geistige Eigentum von BUDERUS schützen und dieses von Dritten respektieren. Wir lehnen jede Form von Erpressung, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Produktfälschung ab, unabhängig davon, ob es sich um Firmeneigentum (z.B. Arbeitsmittel, IT-Ausstattung) oder um fremdes Eigentum handelt. Die private Nutzung von Firmeneigentum ist nur dann zulässig, wenn dies durch individuelles Recht, kollektives Recht oder betriebliche Regelungen bzw. betriebliche Praxis vorgesehen ist.

MENSCHENRECHTE

BUDERUS verlangt ausnahmslos von jedem seiner Vertragspartner, dass sie ihre Geschäfte und Tätigkeiten in einer Weise führen, die die Menschenrechte respektiert, indem sie ihre eigenen Arbeitnehmer und die ihrer Zulieferer mit Würde behandeln, faire Beschäftigungspraktiken fördern und allen qualifizierten Arbeitnehmern und Bewerbern gleiche Beschäftigungschancen bieten. Dazu gehören faire und wettbewerbsfähige Löhne, das Verbot jeglicher Art von Belästigung, Mobbing und Diskriminierung aufgrund von Alter, Aussehen, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, Krankheit, Behinderung, Familienstand, sexueller Orientierung, politischer oder philosophischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Dazu gehört auch das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit und der Verzicht auf den Handel mit Personen zu irgendeinem Zweck.

hro@buderus-steel.com

Wir haben klare und strukturierte Prozessschritte definiert, um Menschenrechtsrisiken in unseren Lieferketten zu bewerten und risikoreiche Lieferanten oder Praktiken zu identifizieren:

1. Risikoklassifizierung: Analyse aller Geschäftspartner auf der Grundlage definierter Kriterien wie Branche, geografischer Standort, Produktionsbedingungen und frühere Risikobewertungen
2. Data analysis and information gathering:Collection and evaluation of relevant information, including reports from independent organizations or results of on-site audits
3. Bewertung der Risiken:Identifizierung potenzieller Menschenrechtsrisiken
4. Identification of high-risk suppliers/practices:Auf der Grundlage der Risikobewertung werden Lieferanten und Praktiken mit einem besonders hohen Risiko ermittelt, die eine verstärkte Überwachung und Maßnahmen erfordern
5. Aktionsplanung:Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Minimierung festgestellter Risiken, wie z. B. Schulungen, Pläne für Abhilfemaßnahmen oder die Anpassung von Beschaffungspraktiken
6. Regular review and adjustment:Jährliche Überprüfung der Bewertungsprozesse und ihrer Ergebnisse, um sicherzustellen, dass Risiken erkannt und mögliche Maßnahmen optimiert werden

Wir verpflichten uns, Schulungs– und Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die unsere Mitarbeiter für die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sensibilisieren und sie in entsprechenden Praktiken schulen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, um menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu erkennen, zu vermeiden und zu minimieren.

Menschenrechtsbeauftragter

Wir haben einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der die Einhaltung von Menschenrechtsstandards bei unseren Geschäftsaktivitäten fördert und überwacht. Dieser Beauftragte ist für die Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie für die Unterstützung von Schulungsmaßnahmen und die Hilfe bei der Risikobewertungen zuständig. Unser Menschenrechtsbeauftragter steht auch unseren Partnern als Ansprechpartner zur Verfügung, um Fragen, Bedenken oder potenzielle Menschenrechtsrisiken zu besprechen. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbeauftragten unterstützen und einen konstruktiven Beitrag zur Lösung von Menschenrechtsproblemen leisten.

hro@buderus-steel.com

Von den Partnern wird erwartet, dass sie Risiken und negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und bestehende Schäden zu beheben. Dazu gehört zunächst die Formulierung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie. Zu den präventiven Maßnahmen gehören darüber hinaus die Implementierung in die betrieblichen Abläufe, die Entwicklung von risikominimierenden Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, die Schulung der eigenen Mitarbeiter sowie aller Unterauftragnehmer und die Einführung risikobasierter Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Einhaltung dieser Standards.

Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie der Schutz von Gesundheit und Umwelt sind wesentliche Bestandteile unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir lehnen jede Form von Zwangsarbeit strikt ab. Wir erkennen das Recht aller Mitarbeiter an, im Rahmen der nationalen Vorschriften auf demokratischer Basis Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden.

Das Recht auf angemessene Entlohnung und gesetzlich geregelte Arbeitszeiten wird für alle Beschäftigten anerkannt. Entlohnung und sonstige Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Standards bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftssektoren und Regionen. Die Partner gewähren ihren Mitarbeitern eine Vergütung, die Löhne, Überstundenzuschläge, Prämien und Zusatzleistungen umfasst, die den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen oder darüber hinausgehen. Die Mitarbeiter werden für gleiche Arbeit ohne Diskriminierung pünktlich entlohnt, und es werden keine Abzüge vom Lohn aus disziplinarischen Gründen vorgenommen.

Die Partner stellen nur Arbeitnehmer ein, die rechtlich befugt sind, an ihrem Standort und in ihrer Einrichtung zu arbeiten, und sind dafür verantwortlich, die Arbeitsberechtigung ihrer Mitarbeiter durch entsprechende Unterlagen zu überprüfen.

Die Partner müssen sicherstellen, dass bei der Ausführung der Arbeit keine Kinderarbeit eingesetzt wird. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf jede Person, die unter dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung in dem Land, in dem die Arbeit verrichtet wird, und/oder unter dem von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestarbeitsalter liegt, je nachdem, welches höher ist. BUDERUS verbietet jegliche Form von Sklavenarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Arbeit, Menschenhandel oder Ausbeutung sowie die Einfuhr von Waren, die durch Sklaverei oder Menschenhandel erzeugt sind.

Die Partner anerkennen und respektieren das Recht der Mitarbeiter, sich einer Gruppe anzuschließen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Partner bieten Chancengleichheit für alle und verhindern Diskriminierung bei der Einstellung von Mitarbeitern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie eine vielfältige Belegschaft fördern und die Mitarbeiter mit Fairness, Würde und Respekt behandeln. Es wird keine ungesetzliche Diskriminierung, Belästigung oder Missbrauch jeglicher Art geben. Die Mitarbeiter müssen gleichbehandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethnischer Herkunft (einschließlich Minderheiten und Ureinwohnern), sexueller Identität, Behinderung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. Jeder ist verpflichtet, diese Mindeststandards für das Verhalten stets einzuhalten.

Beim Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz von Personen, Einrichtungen und berechtigten Interessen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von BUDERUS achtet BUDERUS auch auf die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte und erwartet dies von seinen Geschäftspartnern.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Von den Partnern wird erwartet, dass sie für ein sicheres und respektvolles Umfeld sorgen und dabei den Schwerpunkt auf umweltverträgliche Materialien, Produkte und Verfahren legen.

Die Partner müssen ihren Mitarbeitern ein sicheres, respektvolles, sauberes und gesundes Arbeitsumfeld bieten. Alle Mitarbeiter müssen davor geschützt werden, Arbeiten auszuführen, die wahrscheinlich gefährlich sind oder die ihrer Gesundheit, körperlichen, geistigen, sozialen, spirituellen oder moralischen Entwicklung schaden können. Außerdem muss das Recht jedes Arbeitnehmers gewährleistet sein, unsichere Arbeit abzulehnen und unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen zu melden. Jeder Partner ist dafür verantwortlich, umfassende Gesundheits- und Sicherheitsmanagementpraktiken sowie arbeitsplatzspezifische Risikobewertungen, Risikomanagement und Sicherheitsschulungen in sein Unternehmen zu integrieren und aufrechtzuerhalten. Jeder Partner muss sich verpflichten, die geltenden Gesetze und Industriestandards in diesem Bereich einzuhalten oder zu übertreffen.

Da sich BUDERUS zur Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat und in seiner gesamten Lieferkette CO2-Neutralität anstrebt, wird von allen Partnern erwartet, dass sie die Umweltauswirkungen ihrer Einrichtungen verwalten, messen und minimieren und kontinuierliche Verbesserungen in Bereichen wie Luftemissionen, Abfallreduzierung, -verwertung und -management, Wassernutzung und -entsorgung, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen nachweisen. Dazu gehört auch die Förderung umweltfreundlicher Transporte und die Reduzierung von Abfällen in ihren Betrieben.

Ziel der Partner ist es, ihren Wasserhaushalt so zu gestalten, dass das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibt und wiederhergestellt wird, der direkte und indirekte Energie- und Ressourcenverbrauch minimiert wird und die eingeführten oder ergriffenen Maßnahmen möglichst flexibel und modifizierbar sind und die möglichen Folgen reversibel sind.

BUDERUS hält sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität und erwartet dies auch von seinen Partnern. Der Schutz von Ökosystemen, eine nachhaltige Forst- und Landwirtschaft sowie die Schaffung und Sicherung von Schutzgebieten sind wesentliche Voraussetzungen für eine intakte Umwelt. BUDERUS fördert diese Ziele durch den verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Emissionen und Abfällen. BUDERUS respektiert auch die Rechte der lokalen Gemeinschaften auf angemessene Lebensbedingungen, Bildung, Beschäftigung, soziale Aktivitäten und das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) zu Entwicklungen, die sie und das Land, auf dem sie leben, betreffen, unter Berücksichtigung der Anwesenheit gefährdeter Gruppen.

Von den Partnern von BUDERUS wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass die bei ihren Geschäftstätigkeiten verwendeten Materialien und Verfahren die Bodenqualität nicht beeinträchtigen.

Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie sich ausnahmslos zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Lebewesen verpflichten und von unseren Mitarbeitern, dass sie alle gesetzlichen Standards zum Tierschutz einhalten.

Die Reduzierung von Lärmemissionen muss an der Quelle ansetzen. Wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen ist die folgende Reihenfolge einzuhalten:

T – technische Maßnahmen (z. B. Abschottung der Lärmquelle)

O – organisatorische Maßnahmen (z. B. Trennung der gleichzeitigen Begegnung von Lärmquelle und Person)

P – persönliche Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)

Die Partner müssen Programme zur aktiven Teilnahme an und Einhaltung der Anforderungen aller anwendbaren Gesetze im Zusammenhang mit Chemikalien, wie z. B. der europäischen REACH- und RoHS-Verordnung und des International Material Data System (IMDS) der Automobilindustrie, unterhalten.

Um eine Bewertung der Einhaltung der Vorschriften in der vorgelagerten Lieferkette zu erleichtern, müssen die Partner in der Lage sein, die Lieferkette bis zum primären Ursprung der an BUDERUS gelieferten Produkte oder Dienstleistungen offenzulegen, insbesondere für Produkte, die Zinn, Wolfram, Tantal, Gold oder andere kritische Materialien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (so genannte „CAHRAs“) enthalten.

Die Partner müssen eine angemessene Due-Diligence-Prüfung gemäß den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten durchführen, um sicherzustellen, dass Konfliktmineralien ausschließlich von Minen und Hütten bezogen werden, die von unabhängigen Dritten als konfliktfrei zertifiziert sind – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der Konfliktregionen befinden. Die Partner müssen die Quelle und Herkunft dieser Mineralien zuverlässig identifizieren und dokumentieren, um sicherzustellen, dass die Beschaffung nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanziert, die Menschenrechte verletzt oder die Umwelt schädigt. Verfügt ein Partner derzeit nicht über diese Fähigkeit, ist er verpflichtet, seine diesbezüglichen Zukunftspläne offen zu legen und BUDERUS auf Anfrage rechtzeitig zu informieren.

Darüber hinaus wird von den Partnern erwartet, dass sie nicht nur die EU-Verordnung über Konfliktmineralien und die OECD-Leitsätze einhalten, sondern auch alle anderen geltenden rechtlichen Anforderungen und internationalen Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Umsetzung dieser Anforderungen kann regelmäßig durch risikobasierte Audits von BUDERUS oder unabhängigen Dritten überwacht werden.

Alle Mitarbeiter können sich in ihrer Freizeit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten politisch und gesellschaftlich engagieren. Als aktives Mitglied der Gesellschaft engagiert sich auch BUDERUS in vielfältiger Weise. Spenden und andere Formen des gesellschaftlichen Engagements werden ausschließlich im Interesse von BUDERUS getätigt. Wir legen großen Wert auf politische Neutralität und leisten daher keine finanziellen Zuwendungen wie Spenden oder Sponsoringmaßnahmen mit politischer Zielsetzung. Das bedeutet, dass wir keine Spenden oder vergleichbare Zuwendungen an politische Parteien, parteiähnliche Organisationen, einzelne Mandatsträger oder Kandidaten für politische Ämter im In- und Ausland leisten.

Die Partner müssen interne Programme, Prozesse und Verfahren für die Bearbeitung von Berichten über Missstände am Arbeitsplatz, einschließlich anonymer Berichte, schaffen. Die Lieferanten müssen BUDERUS auch tat-sächliche oder vermutete Verstöße gegen das Gesetz oder diesen Kodex unverzüglich melden. Dies gilt auch für tatsächliche oder vermutete Verstöße durch Mitarbeiter oder Vertreter, die im Namen des Partners oder von BUDERUS handeln.

The Code of Conduct is part of the tender documents and its compliance by the Partner is one of the mandatory criteria evaluated by BUDERUS during the selection process. The Partner accepts that this document constitutes a commitment to the principles set out herein for all existing contracts (if any) and for all business and contractual relationships with BUDERUS.


By doing business with Buderus, the Partner accepts that this document represents a commitment to the principles set forth herein for all existing contracts (if any) and for all business and contractual relationships with Buderus.

The Code represents a minimum standard of best practices. It shall be governed by the law of the Contract (if any).