Meldungen von Fehlverhalten und Grundsatzerklärung

Meldung von Fehlverhalten

Gemäß dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde in unserem Unternehmen ein Meldekanal eingerichtet, unter dem bestimmte Formen von Fehlverhalten – auch auf anonymer Basis – gemeldet werden können.

Meldungen können insbesondere zu den folgenden Bereichen abgegeben werden:

  • Kartellrecht, Korruption, Fraud, Interessenskonflikte, Kapitalmarkt-Compliance
  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing, Menschenrechte
  • Datenschutz
  • Technische Compliance, insbesondere die Einhaltung von technischen Normen und Zertifizierungen in Produktionsprozessen, IT Security
  • Umwelt
  • Health and safety
  • Verstöße in anderen Bereichen

Reports of misconduct can be made on an anonymous basis via the voestalpine Group’s whistleblower system

Das Hinweisgeber:innensystem steht in Deutsch, Bulgarisch, Französisch, Italienisch, Litauisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch sowie Ungarisch zur Verfügung.
Sofern Ihre Sprache nicht von der Sprachauswahl abgedeckt ist, können Sie Ihre Hinweise selbstverständlich auch in Ihrer jeweiligen Landessprache verfassen.

Zudem gibt es nun die Möglichkeit, im Hinweisgeber:innensystem auch Fragen zu den genannten Themenbereichen auf anonymer Basis zu stellen.

Das Hinweisgeber:innensystem schützt Ihre Anonymität zu hundert Prozent. Die Personen, die festgestellte Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder sonstige interne Richtlinien und Regelungen in gutem Glauben melden, haben keine negativen Folgen zu befürchten.

Grundsatzerklärung

Die Buderus Edelstahl GmbH, nachfolgend kurz „Buderus Edelstahl“ oder „wir“ genannt, zählt zu den führenden Herstellern hochwertiger Edelstähle und produziert Werkzeugstahl, Edelbaustahl, Freiformschmiedestücke, Gesenkschmiedestücke, Warmband, Kaltband und gewalztes Halbzeug. Die Buderus Edelstahl ist Teil des voestalpine-Konzerns mit der Muttergesellschaft voestalpine AG mit Sitz in Linz, Österreich. In Übereinstimmung mit den Werten und Grundsätzen des voestalpine-Konzerns sind wir uns der umfassenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich und in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner:innen bewusst.

Die Einhaltung der allgemein anerkannten Standards in Bezug auf Unternehmensführung, Umwelt und Menschenrechte ist entscheidend für unseren langfristigen unternehmerischen Erfolg und daher integraler Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit. Die Handlungsfelder für die Umsetzung unserer Sorgfaltspflicht leiten wir aus einer Risikobewertung der Kernelemente unserer Geschäftstätigkeit ab. Sie werden kontinuierlich an neue Erfordernisse und Erkenntnisse angepasst. Unsere Vorgehensweise ist darüber hinaus in die Nachhaltigkeitsstrategie des voestalpine Konzerns eingebettet. Für uns gelten alle daraus abgeleiteten Verpflichtungen, Standards und Maßnahmen.

Menschenrechte

In der unbedingten Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte stützt sich Buderus Edelstahl auf die Internationale Menschenrechtscharta, die UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Als Teil des voestalpine Konzerns unterstützen wir außerdem den UN Global Compact (UNGC) und bekennen uns zu dessen zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Die Achtung der Rechte aller Menschen ist eine grundlegende Maxime unseres Handelns.

Buderus Edelstahl GmbH, Menschenrechtsbeauftragter, Dillfeld 40, 35576 Wetzlar, Germany
Telefon: +49 6441-374-0
Mail: HRO@buderus-steel.com

Umwelt

Buderus Edelstahl bekennt sich zur Einhaltung aller maßgeblichen Umweltgesetze und -vorschriften sowie international anerkannter Umweltschutzstandards. Dazu gehören unter anderem die Anforderungen der internationalen Konventionen von Minamata (Quecksilber), Stockholm (persistente organische Schadstoffe) und Basel (gefährliche Abfälle).

Erwartungen an unsere Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen

Bei der Erfüllung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten beziehen wir uns unter anderem auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Wir verpflichten uns, im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzubeugen, möglichst zu beenden und zu minimieren. Wir weisen außerdem darauf hin, dass auch unsere Geschäftspartner:innen (Lieferant:innen und Kund:innen) Menschenrechte und Umwelt achten und ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen sollen.

Die folgenden Richtlinien setzen diesen Anspruch um:

  • Der Verhaltenskodex der voestalpine konkretisiert im Abschnitt „Menschenrechte, Respekt und Integrität“ und im Abschnitt „Umwelt und Klimaschutz“ das Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Er gilt für alle Mitarbeiter:innen im voestalpine Konzern.
  • Unsere Erwartungen an Geschäftspartner:innen leiten sich aus dem voestalpine Verhaltenskodex ab und sind im verbindlichen Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen verankert. Der voestalpine Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen gilt für alle Lieferant:innen und Kund:innen von Buderus Edelstahl.

Damit die oben genannten Richtlinien verstanden und umgesetzt werden, schulen wir unsere Mitarbeiter:innen zu den Themen Menschenrechte und deren Umsetzung im Arbeitsalltag und in der Lieferkette.

In die Kommunikation mit unseren Geschäftspartner:innen sind die Menschenrechtsthematik und der Schutz der Umwelt als wiederkehrender Agendapunkt aufgenommen.

Sorgfaltspflicht

Um zu verstehen, ob und an welchen Stellen Menschenrechte oder die Umwelt an unserem Standort und in unseren Lieferketten gefährdet sein könnten, helfen uns bestehende Risikomanagementsysteme sowie Risikoanalysen im Rahmen unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Risikoanalyse wird jährlich aktualisiert.

Erster Schritt der Risikoanalyse bezüglich unserer Lieferketten ist eine Filtersystematik auf Basis von länderspezifischen Informationen sowie branchen- und warengruppenspezifischen Risikofaktoren. Auf diesem Wege verschaffen wir uns regelmäßig einen Überblick über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferketten, welche in den o.g. Codes of Conduct konkret benannt und mit einer entsprechenden Erwartungshaltung hinsichtlich ihrer Vermeidung versehen sind. Eine umfassende Risikoanalyse für die Lieferkette wurde zuletzt im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt. Dabei wendeten wir eine in der voestalpine entwickelte Vorgehensweise an. Die Anwendung der Filtersystematik hilft uns daraufhin, Prüfmechanismen gezielt auf die dadurch identifizierten Lieferanten anzuwenden und Maßnahmen zur Prävention abzuleiten.

In unseren Lieferketten besteht bei der Gewinnung der Rohstoffe für die Stahlproduktion ein Risiko von Menschenrechtsverletzungen. Darüber hinaus sind wir uns bewusst, dass auch in den globalen Lieferketten anderer (indirekter) von uns verwendeter Materialien Risiken für Menschenrechtsverletzungen auftreten können. Buderus Edelstahl sind jedoch keine Verletzungen von Menschenrechten in eigenen Lieferketten – sofern bis zum Ursprung rückverfolgbar – bekannt. Wir arbeiten daran, die Transparenz unserer Lieferketten zu erhöhen, um diese Risiken besser bewerten zu können und unsere Sorgfaltspflicht dahingehend kontinuierlich zu verbessern. Auf Basis des Risikofilters fordern wir im nächsten Schritt von unseren Geschäftsparter:innen gezielt Nachweise dafür ein, wie die Anforderungen unseres „Code of Conduct“ für Geschäftspartner:innen erfüllt werden. Zusätzlich unterstützen wir Geschäftspartner:innen bei der Umsetzung unserer Anforderungen. Darüber hinaus engagieren wir uns im Rahmen des voestalpine Konzerns gemeinsam mit anderen Akteuren in unterschiedlichen Initiativen wie beispielsweise der Responsible Steel Initiative. Auf diesen Wegen streben wir es an, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstößen bei unseren Geschäftspartner:innen rechtzeitig vorzubeugen.

Wo notwendig, führen wir oder Dritte Kontrollen durch, um eine sorgfältige Umsetzung etwaiger Verbesserungsmaßnahmen gewährleisten zu können. Hierzu ist die Kooperation und Mitwirkung unserer Geschäftspartner:innen Voraussetzung. Bei festgestellten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstößen werden wir konsequent eingreifen und entsprechend der Schwere der jeweiligen Verstöße geeignete und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Verstöße zu beenden oder zumindest zu minimieren. Besagte Abhilfemaßnahmen können in letzter Konsequenz bis zur Aussetzung oder Beendigung der Lieferbeziehung führen.

Sorgfaltspflichten

Um den Sorgfaltspflichten auch an unserem eigenen Standort nachzukommen, erweitern wir parallel zu unserem Vorgehen entlang der Lieferketten unseren Risikomanagementansatz für den eigenen Geschäftsbereich der Buderus Edelstahl.

In diesem Zuge führen wir zunächst eine umfassende Risikoanalyse durch, um die Risiken im Sinne des LkSG für unseren Standort zu identifizieren, zu bewerten und etwaigen Handlungsbedarf zu ermitteln. Falls wir neue signifikante Risiken identifizieren, werden wir im Geschäftsjahr 2024/2025 angemessene Präventionsmaßnahmen einleiten. Im Falle der Realisierung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos werden wir tätig werden, um diese unter Einsatz maßgeschneiderter Lösungen zeitnah zu beenden. Mitarbeiter:innen, die sich entsprechende Verstöße gegen den „Employee Code of Conduct“ vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Schulden kommen lassen haben, haben bereits jetzt mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie gegebenenfalls mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße an unserem Standort nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern. Auch in Zukunft werden wir fortwährend daran arbeiten, unser Risikomanagement auf Grundlage unserer Erfahrungswerte anzupassen und stetig weiterzuentwickeln. Wir werden diese Grundsatzerklärung entsprechend dieser Anpassungen und Weiterentwicklungen fortwährend aktualisieren.

voestalpine Hinweisgebersystem

Es gibt im voestalpine Konzern verschiedene Möglichkeiten, Risiken und Verstöße in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte zu melden, soweit sie unseren eigenen Geschäftsbereich oder unsere Lieferketten betreffen. Von Hinweisgeber:innen erlangte Informationen helfen uns dabei, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verstöße frühzeitig zu erkennen und damit unsere Werte zu bewahren und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter:innen und unsere Geschäftspartner:innen abzuwenden.

Für Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und andere Personen gibt es die Möglichkeit, Verstöße auf anonymer Basis über das webbasierte Hinweisgebersystem der voestalpine zu melden.

Die eingesehenen und einlangenden Meldungen werden von dort zeitnah an die verantwortlichen Stellen zur Überprüfung weitergeleitet.

Mitarbeiter:innen, die festgestellte Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex oder sonstige interne Richtlinien und Regelungen in gutem Glauben melden, werden daraus keinesfalls Repressalien oder negative Folgen welcher Art auch immer erwachsen.

Regelmäßige Berichte

Wir berichten ab 2024 jährlich über die Erfüllung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in einem gesonderten, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entsprechenden Bericht. Der Bericht wird auf unserer Website veröffentlicht. Der voestalpine Konzern veröffentlicht die Nachhaltigkeitsstrategie, den übergreifenden menschenrechtlichen Ansatz und die Maßnahmen des Konzerns im jährlich erscheinenden Corporate Responsibility Report.

Unsere Verantwortung

Die Geschäftsleitung von Buderus Edelstahl ist für die Umsetzung und Einhaltung der in dieser Erklärung beschriebenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verantwortlich.